Ich muss mein Rentenkonto klären. Um dann zu entscheiden, auf welche Weise ich mich als Selbständige freiwillig weiter versichere. Also: Studienbescheinigung. Ich finde nur zwei Imatrikulationsbescheinigungen. Reichen die? Kurze Frage. Aber ein weiter Weg bis zur kurzen Antwort: Beratungsstelle in Wuppertal weiß das nicht. Zu meiner persönlichen Beraterin dürfen sie mich telefonisch nicht durchstellen (ich bin sicher, die wüsste das…). Erstmal bräuchten sie aber meine Rentenversicherungsnummer, um zu klären, wer mir das sagen kann. Gut. Genannt. Die Bundeszentrale in Berlin ist für mich zuständig. Schön. In Berlin angerufen. „Reicht bei zwei Semester Studium ein Scan der beiden Imatrikulationsbescheinigungen? „Zuerst Ihre Rentenversicherungusnummer bitte. Okay. Steht da kein weiteres Kürzel hinter?“ „Nein“. Dann müssten Sie die Servicehotline anrufen: 0800… Angerufen. „Reichen bei zwei Semestern Studium die beiden Imatrikulationsbescheinigungen (seit Jahren habe ich dieses Wort nicht mehr so häufig benutzt)?“ „Bei zwei Semestern? Ja“. „Danke.“ Geht doch…